Das Abfahrtsgeld, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er.

1)In den Rechten an einigen Orten, so viel als Abzugsgeld, oder das Geld, welches Unterthanen, die aus einem Lande oder Gerichte abziehen, von ihrem Vermögen der Obrigkeit entrichten müssen.

2)Bey den Handwerkern, ein Reisegeld, welches die Gesellen zuweilen bekommen, wenn sie zum ersten Mahle auswandern.
[Adelung 1793]

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