Abfahren, verb. irreg. S. Fahren. Es ist
1. Ein Activum, und bedeutet:
(1) Durch Fahren, oder im Fahren absondern. Ein Stück von der Mauer abfahren. Die Schienen von den Rädern abfahren. Einem einen Arm, einen Fuß abfahren.
(2) Das Zugvieh durch vieles Fahren abmatten. Die Pferde sind ganz abgefahren worden.
(3) Einen Weg abfahren, ihn durch mehrmahliges Fahren machen; ingleichen ihn durch ein Fuhrwerk abmessen.
(4) Eine Forderung oder Schuld durch Fahren vermindern oder tilgen. So kann der Kutscher einen erhaltenen Vorschuß abfahren.
(5) Heu und Grummet abfahren, von dem Acker.
2. Ein Neutrum, welches das Hülfswort seyn zu sich nimmt.
(1) Sich mit einem Fuhrwerke von einem Orte entfernen. Die Post ist schon abgefahren. Der Schiffer wird bald abfahren. Wir sind von dem rechten Wege abgefahren. Auch wohl in weiterer Bedeutung überhaupt so viel als abreisen, wenn solches gleich zu Fuße geschiehet.
(2) * Hinab fahren, herab fahren; im Hochdeutschen ungewöhnlich.
Da, (nehmlich auf dem Rheine) kömmt das edle Maß auf Dordrecht abgefahren, Das Niederland erfreut,
Opitz.
(3) Fig. von andern schnellen Bewegungen lebloser Dinge von einem Orte. Der Hammer, die Axt ist abgefahren, nehmlich von dem Stiele. Das Messer fuhr im Schneiden ab.
(4) Im verächtlichen Sinne von dem Tode eines Menschen. Auch er ist abgefahren.
Da, (nehmlich auf dem Rheine) kömmt das edle Maß auf Dordrecht abgefahren, Das Niederland erfreut,
Opitz.
[Adelung 1793]