Der Abbruch, des -es, plur. die -üche, von dem Verbo abbrechen, in einigen figürlichen Bedeutungen. 1) Die Handlung des Abbrechens, so wohl in der eigentlichen Bedeutung, besonders in den Bergwerken, als auch in den uneigentlichen des Abzuges am Preise, am Gelde; ohne Plural. Ich muß ohne Abbruch bezahlet werden. Sich Abbruch thun, sich an der Nothdurft und am Vergnügen etwas abbrechen. In den Marschländern bedeutet Abbruch, Nieders. Afbrake, Afdrang, dasWegspühlen eines angesetzten Landes oder Ufers durch die Wellen oder den Strom. 2) Dasjenige was abgebrochen ist, besonders in den Bergwerken, ingleichen in den Marschländern, ein von dem Wasser wieder weggespühltes angesetztes Land; mit dem Plural. Bey den Schriftgießern ist Abbruch das überflüssige Metall, welches über der Form stehen bleibt, und abgebrochen wird. Am häufigsten aber 3) in figürlicher Bedeutung, für Verminderung des Vermögens, des Ansehens, des Rechtes, der Würde, wofür auch das sich weiter erstreckende Nachtheil gebraucht wird; ohne Plural. Einem Abbruch thun. Abbruch an seiner Ehre, an seinem guten Nahmen, an seinem Vermögen leiden. Dadurch geschiehet seinem Ansehen Abbruch. Den Gesetzen Abbruch thun. Zuweilen auch für Schaden, Nachtheil überhaupt. Dem Feinde vielen Abbruch thun. Im Bergbaue ist dem harten Gesteine Abbruch thun, es durch geschickte Mittel brechen.Anm. Das Beywort abbrüchig, könnte allenfalls etwas bedeuten, das sich leicht abbrechen läßt. Allein, wenn es einige für nachtheilig gebrauchen, so ist das völlig wider die Natur der Beywörter auf -ig. Eben dieses gilt auch von unabbrüchig.
[Adelung]