Abbringen, verb. irreg. act. ( S. Bringen.) 1) Eigentlich wegbringen, wegschaffen. Ich kann den Schmutz nicht abbringen. In der Landwirthschaft bringt man das Heu, das Getreide ab, wenn man es abmähet, oder abschneidet. 2) Figürlich. a) Entfernen. Einen von dem rechten Wege abbringen. Ich bin dadurch ganz von meinem Gegenstande abgebracht worden. b) Bewegen, etwas fahren zu lassen. Einen von seiner Meinung, von seinem Sinne, von seinem Vorhaben abbringen. Nichts konnte ihn von dem Müßiggange abbringen. c) Aufhören machen, von Gebräuchen und Gewohnheiten. Eine Gewohnheit, ein Recht, eine Mode abbringen; besonders wenn solches nach und nach, durch bloße Unterlassung der Ausübung geschiehet. Geschiehet es durch einen Befehl, so heißt es eigentlich abschaffen, obgleich dieses im gemeinen Leben auch abbringen genannt wird. Daher die Abbringung in den obigen Bedeutungen.
[Adelung]