Abbinden, verb. irreg. act. ( S. Binden.) 1) Was angebunden war, durch Auflösung des Bandes los machen. Den Mantelsack abbinden. Den Wein im Herbste abbinden. 2) In einer Entfernung von dem andern anbinden; daher in der Landwirthschaft, ein Kalb abbinden, figürlich so viel als es entwöhnen, weil es alsdann besonders angebunden und allein gestellet wird. 3) Durch Binden, oder durch ein angelegtes Band absondern. Eine Warze, eine Ader, ein Fleischgewächs, ein Glied abbinden; bey den Wundärzten. 4) Die Verbindung einer Sache zu Stande bringen, völlig fertig binden. So heißt bey den Zimmerleuten, ein Gebäude abbinden, so viel, als alle Säulen, Bänder, Riegel, Schwellen u. s. f. gehörig mit einander verbinde; ingleichen bey den Faßbindern, ein Faß abbinden, es mit allen gehörigenReifen oder Bändern versehen. Daher die Abbindung, in allen obigen Bedeutungen.
[Adelung]