a uso(ital., »nach Gewohnheit«), Wechselnota, zeigt an, daß ein Wechsel nach Gewohnheit des Platzes, auf den er gezogen worden ist, verfällt. Derartige Usowechsel sind im Gebiete der deutschen Wechselordnung ungültig. Ein im Ausland ausgestellter Usowechsel ist in Deutschland aber gültig, falls er nach dem ausländischen Recht zugelassen ist. Vgl. Wechselordnung, Art. 4 und 85.

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