+ Abverdienen, verb. reg. act.
1)Durch Dienste von einem andern an sich bringen. Einem viel Geld abverdienen.
2)Durch Dienste und deren Werth bezahlen. So kann der Handwerker einen Vorschuß, eine Schuld abverdienen, wenn er sich selbige an dem verdienten Arbeitslohne abziehen läßt. S. auch Abdienen.
[Adelung 1793]

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