Abschließen, verb. irreg. act. S. Schließen.
1)Eigentlich.
a)Was angeschlossen war, los schließen. Einen Übelthäter abschließen.
b)Die Feder eines Schlosses ablassen. Ein Schloß abschließen. Ingleichen, die Thür, das Zimmer, das Haus abschließen.
2)Figürlich, den Schluß einer Sache machen, sie völlig zu Ende bringen, besonders von Rechnungen und Verträgen. Eine Rechnung abschließen. Die Handelsbücher abschließen, die Hauptsumme von der Einnahme und Ausgabe ziehen. Wir haben mit einander abgeschlossen, völlig abgerechnet. Einen Vertrag abschließen. Ein abgeschlossener, völlig zu Stande gebrachter, Handel. So auch die Abschließung, in allen obigen Bedeutungen.
[Adelung 1793]

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