Die Absage, plur. die -n, von dem folgenden.
1)Die Aufkündigung oder Widerrufung einer vorher bedungenen oder bestellten Sache; die Aufsagung. Besonders,
2)* die ehedem so übliche Aufkündigung der Freundschaft, und damit verbundene Ankündigung thätlicher Feindseligkeiten. Einem Absage thun. Ingleichen die Schrift, worin solches geschahe, welche auch ein Absagebrief, oder Fehdebrief, und im Nieders. Entsagebrief genannt wurde.
3)* Die Begebung eines Rechts, die Verzicht. In allen drey Bedeutungen kommt dieses Wort heut zu Tage wenig mehr vor.
[Adelung 1793]

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