Absüßen, verb. reg. act.
1)Gehörig süß machen, wofür doch süßen oder versüßen üblicher sind. Eine Arzeney absüßen.
2)In der Scheidekunst und dem Hüttenwesen bedeutet absüßen, die salzigen und sauern Theile von einem in Säuren aufgelöseten Körper abwaschen. Gold oder Silberkalk absüßen. In den Hüttenwerken geschieht solches in dem kupfernen Absüßkessel. In mehr uneigentlicher Bedeutung ist absüßen bey den Stärkmachern, in dem getretenen Weitzen die reine Stärke durch hinzu gegossenes Wasser von den Hülsen absondern, welches in der Absüßwanne oder dem Absüßbottiche geschiehet. So auch die Absüßung.
[Adelung 1793]

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