Abliefern, verb. reg. act.
1)In eines andern Gewahrsame liefern. Getreide, Soldaten, Geld, einen Gefangenen abliefern.
2)Gehörig oder völlig liefern. Die Bauern haben das ausgeschriebene Getreide noch nicht abgeliefert. Daher die Ablieferung, so wohl die Handlung des Ablieferns, als auch was geliefert wird.
[Adelung 1793]

Schreibe einen Kommentar