Ablöschen, verb. reg. act.
1)Gehörig kalt oder kühl machen, besonders einen glühenden oder heißen Körper mit einem flüssigen gehörig oder völlig abkühlen. Ein glühendes Eisen in Wasser, in Öhl ablöschen. Ingleichen, völlig auslöschen; die Kohlen, das Feuer ablöschen. Und dann figürlich, den Durst ablöschen, besser löschen.
2)Von etwas wegwischen, besonders was mit Kreide oder auf ähnliche Art angeschrieben war. Eine Rechnung, eine Schuld, von der Tafel ablöschen. So auch die Ablöschung.
[Adelung 1793]

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