Abhandeln, verb reg. act.
1) Von Handeln, mercari, (a) durch Handel, d. i. Kauf oder Tausch, von einem andern an sich bringen. Einem ein Haus, einen Garten, ein Stück Waare abhandeln.
(b) An dem geforderten Kaufpreise durch Handeln, d. i. Biethen und Wiederbiethen, einen Erlaß erhalten, vulg. abdingen. Wir haben noch zehn Thaler abgehandelt.
2) Von handeln, thun, verrichten, in so fern es von den Verrichtungen des Geistes gebraucht wird.
(a) * Durch sorgfältige Bemühung, durch gegenseitige Überlegung, durch Erwägung der Gründe und Gegengründe zu Stande zu bringen suchen. Einen Frieden, einen Vergleich abhandeln, unterhandeln.
(b) * In den Rechten ist abhandeln oft so viel, als eine Sache schlichten, durch einen Ausspruch abthun.
(c) Mündlich oder schriftlich nach allen Gründen und Umständen ausführen. Einen Satz, ein Thema, abhandeln. Eine Sache schriftlich abhandeln. Die Lehre von der Tugend in einer Rede abhandeln.
[Adelung 1793]