Abgelebt
, partic. pass. von dem veralteten Verbo ableben.
1)Vor Alter matt und kraftlos. Ein abgelebtes Alter, Dusch.

Das Alter beugte schon den abgelebten Rücken.
Zach.

2)Im figürlichen Scherze, veraltet:

Die schlummert auf bestäubtem Boden
Bey andern abgelebten Moden,
Uz.

3)* Verstorben; in dieser Bedeutung ist abgeleibt im Hochdeutschen unbekannt, in Oberdeutschland aber sehr häufig, wo man oft höret. Se. abgeleibte kaiserl. Majestät, die abgeleibten Seelen, die Seelen der Verstorbenen. S. Leib.
[Adelung 1793]

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