Abgeben
, verb. irreg. act. S. Geben.
1) In eigentlicher Bedeutung.
(1) Von sich geben, einem andern übergeben, besonders von Dingen, welche uns anvertrauet worden, oder von uns andern anvertrauet werden. Der Brief ist richtig abgegeben worden. Wo ist der Brief abzugeben? Ich habe etwas an dich abzugeben. Ich habe das Buch an euren Bruder abgegeben. Er hat die Sache abgegeben, einem andern übertragen. Das Commando abgeben. Seinen Degen abgeben. Im Kartenspiele, die Blätter im Spiele von sich geben, häufiger ablegen. Von den Pferden gebraucht, heißt abgeben, vermuthlich als ein Neutrum, so viel als schieben, d. i. die Zähne verlieren.
2) Einen Theil von etwas an einen andern geben.
(1) Eigentlich. Er hat mir nichts davon abgegeben. Jedes Regiment soll hundert Mann abgeben.
(2) In engerer Bedeutung, einen Theil seiner Habe oder seines Erwerbes an die Obrigkeit geben. Zoll von etwas abgeben. Von dieser Waare muß man viel abgeben, oder diese Waare gibt viel ab.
(3) + Die unpersönliche figürliche Redensart, es wird nicht viel abgeben, es ist wenig Gewinn dabey zu hoffen, kann man immer dem großen Haufen überlassen.
(4) + Einem etwas abgeben, so wohl ihm eine derbe, bittere Antwort, als auch einen Schlag geben.
(5) + Verursachen. Es wird etwas abgeben, nehmlich Verdruß, Zank, Schläge. Das wird einen rechten Lärm abgeben. Es gibt Schläge ab, es setzt Schläge.
3). Sich mit jemanden abgeben, sich mit ihm einlassen, Umgang, Unterredung, Gemeinschaft mit ihm haben, mit einem schwachen verächtlichen Nebenbegriffe. Gib dich mit dem Thoren nicht ab. Sich mit den Kindern abgeben, sich mit ihnen zu thun machen. Sich mit einer Sache abgeben, Theil daran nehmen, sich mit ihr beschäftigen.
4) Sich mit einer Sache abgeben, sich damit als mit einer Nebensache beschäftigen, ohne sie gründlich zu verstehen. Sich mit dem Griechischen abgeben. Er gibt sich mit Verse Machen, mit Curiren u. s. f. ab. Gottsched nannte diesen Gebrauch des Zeitwortes abgeben einen häßlichen Mißbrauch; aber er sagte nicht warum. Genug diese Art zu reden ist alt und im gemeinen und gesellschaftlichen Leben allgemein.
5) Zu etwas gebraucht werden, sich zu etwas gebrauchen lassen, so wohl von Personen, als von Sachen, zu etwas dienen, ohne dazu bestimmt zu seyn. Dieser Stock sollte einen guten Spazierstock abgeben. Das kann einen Mantel abgeben. Er gibt einen Dollmetscher, Mahler, Arzt u. s. f. ab. Er würde einen guten Soldaten abgeben. Oft auch überhaupt zu etwas dienen, dessen Stelle vertreten. Wie freue ich mich, daß ich heute einen Zeugen ihres Vergnügens abgeben soll! Gell. Die Empfindungen können keinen Bestimmungsgrund dessen, was recht oder unrecht ist, abgeben. Aber ein Mißbrauch ist es, wenn dieses Wort von der pflichtmäßigen Bekleidung eines Amtes oder Verwaltung einer Stelle gebraucht wird. So heißt es im Jöcherschen Gel. Lex. immer, er gab einen Professor, einen Advocaten u. s. f. ab, für er war ein Professor u. s. f. weil sich da der Begriff der Nebenbeschäftigung immer mit einschleicht.Anm. In dieser letzten Bedeutung findet man bey dem Opitz häufig das einfache geben. Z. B. er hat einen artlichen Poeten gegeben. Ferner,
Ach daß ich einen Fremdling gebe,
Und bey den Mesechitern lebe!
Ingleichen,
Ich will um meines Gottes Thor
Viel lieber einen Hüter geben.
, verb. irreg. act. S. Geben.
Ach daß ich einen Fremdling gebe,
Und bey den Mesechitern lebe!
Ingleichen,
Ich will um meines Gottes Thor
Viel lieber einen Hüter geben.
[Adelung 1793]