Ab-erkennen
, verb. irreg. act. ( S. Erkennen.) Einem etwas aberkennen, es ihm durch ein Erkenntniß, oder förmliches Urtheil absprechen.

- - Es mag der Leute Wahn Mir immerhin die Klugheit aberkennen, Haged.

In der Schweiz bedeutet abkennen, durch ein Urtheil abschaffen, aufheben.
[Adelung 1793]

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