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Abgelebt
Abgelebt
, partic. pass. von dem veralteten Verbo ableben.
1) Vor Alter matt und kraftlos. Ein abgelebtes Alter, Dusch.
Das Alter beugte schon den abgelebten Rücken.
Zach.
2) Im figürlichen Scherze, veraltet:
Die schlummert auf bestäubtem Boden
Bey andern abgelebten Moden,
Uz.
3) * Verstorben; in dieser Bedeutung ist abgeleibt im Hochdeutschen unbekannt, in Oberdeutschland aber sehr häufig, wo man oft höret. Se. abgeleibte kaiserl. Majestät, die abgeleibten Seelen, die Seelen der Verstorbenen. S. Leib.
[Adelung 1793]