4Mose 29,1 | Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - | | |
4Mose 29,2 | und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; | | |
4Mose 29,3 | dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, | | |
4Mose 29,4 | und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; | | |
4Mose 29,5 | auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - | | |
4Mose 29,6 | außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. | | |
4Mose 29,7 | Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, | | |
4Mose 29,8 | sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; | | |
4Mose 29,9 | mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, | | |
4Mose 29,10 | und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; | | |
4Mose 29,11 | dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. | | |
4Mose 29,12 | Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern | | |
4Mose 29,13 | und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; | | |
4Mose 29,14 | samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, | | |
4Mose 29,15 | und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; | | |
4Mose 29,16 | dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. | | |
4Mose 29,17 | Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; | | |
4Mose 29,18 | mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; | | |
4Mose 29,19 | dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. | | |
4Mose 29,20 | Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; | | |
4Mose 29,21 | mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; | | |
4Mose 29,22 | dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. | | |
4Mose 29,23 | Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; | | |
4Mose 29,24 | samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; | | |
4Mose 29,25 | dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. | | |
4Mose 29,26 | Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; | | |
4Mose 29,27 | samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; | | |
4Mose 29,28 | dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. | | |
4Mose 29,29 | Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; | | |
4Mose 29,30 | samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; | | |
4Mose 29,31 | dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. | | |
4Mose 29,32 | Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; | | |
4Mose 29,33 | samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; | | |
4Mose 29,34 | dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. | | |
4Mose 29,35 | Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun | | |
4Mose 29,36 | und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; | | |
4Mose 29,37 | samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; | | |
4Mose 29,38 | dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. | | |
4Mose 29,39 | Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern. | | |