4. BUCH MOSE (NUMERI) KAPITEL 28

Und der HERR redete mit Mose und sprach:
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Die Opfer meines Brots, welches mein Opfer des süßen Geruchs ist, sollt ihr halten zu seiner Zeit, daß ihr mir's opfert.
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
Und sprich zu ihnen: Das sind die Opfer, die ihr dem HERRN opfern sollt: jährige Lämmer, die ohne Fehl sind, täglich zwei zum täglichen Brandopfer,
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
Ein Lamm des Morgens, das andere gegen Abend;
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
dazu ein zehntel Epha Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, das gestoßen ist, ein viertel Hin.
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
Das ist das tägliche Brandopfer, das ihr am Berge Sinai opfertet, zum süßen Geruch ein Feuer dem HERRN.
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
Dazu ein Trankopfer je zu einem Lamm ein viertel Hin. Im Heiligtum soll man den Wein des Trankopfers opfern dem HERRN.
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
Das andere Lamm sollst du gegen Abend zurichten; mit dem Speisopfer wie am Morgen und mit einem Trankopfer sollst du es machen zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN.
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
Am Sabbattag aber zwei jährige Lämmer ohne Fehl und zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und sein Trankopfer.
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
Das ist das Brandopfer eines jeglichen Sabbats außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Trankopfer.
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
Aber des ersten Tages eurer Monate sollt ihr dem HERRN ein Brandopfer opfern: Zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
und je drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Farren; zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Widder;
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
und je ein Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Lamm. Das ist das Brandopfer des süßen Geruchs, ein Opfer dem HERRN.
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
Und ihr Trankopfer soll sein ein halbes Hin Wein zum Farren, ein drittel Hin zum Widder, ein viertel Hin zum Lamm. Das ist das Brandopfer eines jeglichen Monats im Jahr.
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
Dazu soll man einen Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN machen außer dem täglichen Brandopfer und seinem Trankopfer.
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
Aber am vierzehnten Tage des ersten Monats ist das Passah des HERRN.
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
Und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist Fest. Sieben Tage soll man ungesäuertes Brot essen.
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
Der erste Tag soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an ihm tun
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
und sollt dem HERRN Brandopfer tun: Zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
samt ihren Speisopfern: Drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, und zwei Zehntel zu dem Widder,
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
und je ein Zehntel auf ein Lamm unter den sieben Lämmern;
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
dazu einen Bock zum Sündopfer, daß ihr versöhnt werdet.
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
Und sollt solches tun außer dem Brandopfer am Morgen, welche das tägliche Brandopfer ist.
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
Nach dieser Weise sollt ihr alle Tage, die sieben Tage lang, das Brot opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN außer dem täglichen Brandopfer, dazu sein Trankopfer.
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
Und der siebente Tag soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun.
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
Und der Tag der Erstlinge, wenn ihr opfert das neue Speisopfer dem HERRN, wenn eure Wochen um sind, soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
Die Pfingstopfer
und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum süßen Geruch: zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer;
Die Pfingstopfer
samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
Die Pfingstopfer
und je ein Zehntel zu einem Lamm der sieben Lämmer;
Die Pfingstopfer
und einen Ziegenbock, euch zu versöhnen.
Die Pfingstopfer
Dies sollt ihr tun außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer. Ohne Fehl soll's sein, dazu ihre Trankopfer.
Die Pfingstopfer

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