2. BUCH MOSE (EXODUS) KAPITEL 22

Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen.
Eigentumsvergehen
Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl.
Eigentumsvergehen
Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben.
Eigentumsvergehen
Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
Eigentumsvergehen
Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
Eigentumsvergehen
Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
Eigentumsvergehen
findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die »Götter« bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.
Eigentumsvergehen
Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die »Götter« kommen. Welchen die »Götter« verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten
Eigentumsvergehen
Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
Eigentumsvergehen
so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse.
Eigentumsvergehen
Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
Eigentumsvergehen
Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.
Eigentumsvergehen
Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.
Eigentumsvergehen
Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
Eigentumsvergehen
Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.
Verschiedene Gesetzte
Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.
Verschiedene Gesetzte
Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.
Todeswürdige Vergehen
Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben.
Todeswürdige Vergehen
Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt.
Todeswürdige Vergehen
Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.
Rechtsschutz für die Schwachen
Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen.
Rechtsschutz für die Schwachen
Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören;
Rechtsschutz für die Schwachen
so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden.
Rechtsschutz für die Schwachen
Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben.
Rechtsschutz für die Schwachen
Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht;
Rechtsschutz für die Schwachen
denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.
Rechtsschutz für die Schwachen
Den »Göttern« sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.
Einzelne Gebote der Gottesfurcht
Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben.
Einzelne Gebote der Gottesfurcht
So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben.
Einzelne Gebote der Gottesfurcht
Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen.
Einzelne Gebote der Gottesfurcht

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